Ralf Ludwig Staat darf nicht Maßnahmentote verursachen, um dadurch evtl. andere Menschen zu schützen
Laut Grundgesetz wäre es nicht erlaubt, dass der Staat Maßnahmentote verursacht, um dadurch evtl. andere Menschen zu schützen.
Selbstbestimmung darf nicht abgeschafft werden.
Mensch soll nicht zum bloßen Objekt des Staates gemacht werden
Über die Geltung von Grundrechten kann nicht abgestimmt werden – Parlamentsmehrheit kann keine Grundrechte abschaffen oder aussetzen
Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts würden dies bestätigen.
Proteste gegen Grundrechtseinschränkungen
München, 07. Februar 2021
Kundgebung auf dem Geschwister-Scholl-Platz in München
#deframing
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