Ich sag mal nichts weiteres dazu
Ok Ok meine erstes Video dieser Art und hoffe ihr verzeiht mir ein paar Fehler :)
-Berufung auf die Zitierfreiheit des § 51 UrhG
-Persönlichkeitsrecht: Persönlichkeitsrechtlich relevant ist im Kontext der Reaction-VLogs vor allem das Recht am eigenen Bild. Danach darf jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber entscheiden, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden. Erforderlich ist also eine Erlaubnis der im Video abgebildeten Person. Ausnahmen gelten lediglich bei Menschenmengen und bekannten Persönlichkeiten.
§ 24 Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.
FAIR USE__:
"Fair Use" erlaubt die Wiederverwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten ohne Erlaubnis des Rechteinhabers. "Fair Use" ist ein Prinzip, das Ausnahmen vom Urheberrecht begründet. Was jeweils als "Fair Use" gilt, wird nicht von YouTube definiert. Das möchte ich noch mal ausdrücklich betonen: YouTube legt nicht fest, was unter "Fair Use" fällt. Das kann nur ein Gericht entscheiden.
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https://www.youtube.com/watch?v=DKlsM73WgRQ