Teile dieser Nachrichten sind sogar fast echt. So bekloppt ist die Welt.
Dieser Kanal zitiert und kommentiert Teile des Zeitgeschehens unter Verwendung des Stilmittels der Satire im Sinne des Zitatrechts und der Kunstfreiheit. Wir sprechen uns ausdrücklich gegen Mobbing sowie den Mißbrauch des Begriffs durch seine Intrumentalisierung für eigene Zwecke aus.
Bumsdi macht Ding, aber ich habe Urlaub. Deshalb gibt es heute eine vorproduzierte Konserve, also eventuell zwei Dreggen Mandäis. Sofern Bumsdi seinen macht. Wenn nicht, dann nicht. Kann natürlich sein dass er gerade keine Zeit hat, weil er in der Suppenküche arbeitet.
Come to where the Dingens is: https://discord.gg/BseCfqQJFF
Dieser Kanal zitiert und kommentiert Teile des Zeitgeschehens auf satirische Art und Weise im Sinne des Zitatrechts und der Kunstfreiheit. Wir sprechen uns ausdrücklich gegen Mobbing sowie den Missbrauch des Begriffs durch seine Instrumentalisierung für eigene Zwecke aus.
Es gilt:
Fair use
"Fair Use" erlaubt die Wiederverwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten ohne Erlaubnis des Rechteinhabers. "Fair Use" ist ein Prinzip, das Ausnahmen vom Urheberrecht begründet. Was jeweils als "Fair Use" gilt, wird nicht von YouTube definiert. YouTube legt nicht fest, was unter "Fair Use" fällt. Das kann nur ein Gericht entscheiden.
Copyright Disclaimer Under Section 107 of the Copyright Act 1976, allowance is made for "fair use" for purposes such as criticism, comment, news reporting, teaching, scholarship, and research. Fair use is a use permitted by copyright statute that might otherwise be infringing. Non-profit, educational or personal use tips the balance in favor of fair use. No copyright infringement intended. ALL RIGHTS BELONG TO THEIR RESPECTIVE OWNERS
-Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
-Urheberrechtsgesetz
§ 51 Zitate
(1) Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.
(2) Zulässig ist dies insbesondere, wenn 1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden, 2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden, 3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
(3) Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.
§ 23
Wahrt das neu geschaffene Werk einen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk, so liegt keine Bearbeitung oder Umgestaltung vor.
§ 24
Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht
Bumsdi hat eigentlich keine Zeit, aber dafür hat er auch keine Idee. Aber den Kanal will er umbenennen und viele Videos machen. Oder eventuell auch nicht ganz so viele Videos. Davon abgesehen ist GTA ein Haider, Nürnberg war zu spät und seine Freundinnen lassen ihn nicht auf Festivals gehen.
Parets
00:00 Ja Moin
03:56 Dreck'n'Monday 18
20:53 Dang Dschau
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Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
-Urheberrechtsgesetz
§ 51 Zitate
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(2) Zulässig ist dies insbesondere, wenn 1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden, 2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden, 3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
(3) Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.
§ 23
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§ 24
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Als erfahrener Leiter der Nachtschicht zeigt Bumsdi den verblüfften Zuschauern wie schnell ein versierter Heimwerker ein Spielzeugauto zusammenstecken kann und maximiert die Verblüffung dann indem er ein Fanmanagement an den Tag legt, von dem sich andere Medienprofis gerne diverse Scheiben abschneiden können.
Best of Legolord bei Winklers Liste II: https://youtu.be/mXT2avq0Hmk
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Es gilt:
Fair use
"Fair Use" erlaubt die Wiederverwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten ohne Erlaubnis des Rechteinhabers. "Fair Use" ist ein Prinzip, das Ausnahmen vom Urheberrecht begründet. Was jeweils als "Fair Use" gilt, wird nicht von YouTube definiert. YouTube legt nicht fest, was unter "Fair Use" fällt. Das kann nur ein Gericht entscheiden.
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Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
-Urheberrechtsgesetz
§ 51 Zitate
(1) Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.
(2) Zulässig ist dies insbesondere, wenn 1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden, 2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden, 3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
(3) Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.
§ 23
Wahrt das neu geschaffene Werk einen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk, so liegt keine Bearbeitung oder Umgestaltung vor.
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Leon ist nicht nur elektrisch, er ist auch auf einem mehrfach unterkellerten Berg. Und weil es da viele Keller gibt und es zunehmend dunkelt, zeigt er uns Dinge, die wir nicht sehen können
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Es gilt:
Fair use
"Fair Use" erlaubt die Wiederverwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten ohne Erlaubnis des Rechteinhabers. "Fair Use" ist ein Prinzip, das Ausnahmen vom Urheberrecht begründet. Was jeweils als "Fair Use" gilt, wird nicht von YouTube definiert. YouTube legt nicht fest, was unter "Fair Use" fällt. Das kann nur ein Gericht entscheiden.
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-Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
-Urheberrechtsgesetz
§ 51 Zitate
(1) Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.
(2) Zulässig ist dies insbesondere, wenn 1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden, 2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden, 3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
(3) Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.
§ 23
Wahrt das neu geschaffene Werk einen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk, so liegt keine Bearbeitung oder Umgestaltung vor.
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Das Podcastelend geht nochmal in die finale Runde, diesmal aber echt voll wirklich. Also so richtig jetzt.
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Es gilt:
Fair use
"Fair Use" erlaubt die Wiederverwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten ohne Erlaubnis des Rechteinhabers. "Fair Use" ist ein Prinzip, das Ausnahmen vom Urheberrecht begründet. Was jeweils als "Fair Use" gilt, wird nicht von YouTube definiert. YouTube legt nicht fest, was unter "Fair Use" fällt. Das kann nur ein Gericht entscheiden.
Copyright Disclaimer Under Section 107 of the Copyright Act 1976, allowance is made for "fair use" for purposes such as criticism, comment, news reporting, teaching, scholarship, and research. Fair use is a use permitted by copyright statute that might otherwise be infringing. Non-profit, educational or personal use tips the balance in favor of fair use. No copyright infringement intended. ALL RIGHTS BELONG TO THEIR RESPECTIVE OWNERS
-Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
-Urheberrechtsgesetz
§ 51 Zitate
(1) Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.
(2) Zulässig ist dies insbesondere, wenn 1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden, 2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden, 3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
(3) Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.
§ 23
Wahrt das neu geschaffene Werk einen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk, so liegt keine Bearbeitung oder Umgestaltung vor.
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